Bildungspaket: Wie Sie als Eltern und Kinder profitieren

In den Medien gab es bereits viel Diskussion um das sogenannte “Bildungspaket“. Oft ging es darum, dass es kaum von Eltern in Anspruch genommen wird. Sie haben aber gerade als Eltern mit schulpflichtigen Kindern einen Anspruch rückwirkend zum Januar 2011 Kosten für Lernförderung erstattet zu bekommen!

Die Grundvoraussetzung: Sie erhalten als Eltern Arbeitslosengeld II, Sozialgeld,  Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld.

So bekommen Sie Leistungen aus dem Bildungspaket

  1. Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Lehrer Ihres Kindes.
  2. Lassen Sie sich bestätigen, dass Probleme bestehen.
  3. Lassen Sie sich bestätigen, dass die Probleme nicht wegen eigenem Verschulden bestehen.
  4. Kopieren Sie das letzte Zeugnis.
  5. Wenden Sie sich an Ihr Jobcenter oder Ihre Stadt-/Gemeindeverwaltung und fragen Sie dort nach einem Antrag für das Bildungspaket. (Die eigentliche Beantragung ist sehr unkompliziert!)
  6. Reichen Sie den Antrag zusammen mit der Bestätigung des Lehres und dem letzten Zeugnis ein.

Weitere häufig gestellte Fragen zum Bildungspaket finden Sie auf der Website des Bundesministeriums.